Herzlich Willkommen in Betzendorf

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Geschäftsordnung für den Betrieb des Dorfgemeinschaftshauses

in Betzendorf

Fassung vom 24.02.2005

Zuständigkeiten

Gaststättengenehmigung:

Die Gaststättengenehmigung ist namentlich dem Vorsitzenden des Dorfvereins erteilt.

Der Vorsitzende ist für die Einhaltung der betreffenden Vorschriften und Gesetze verantwortlich.

Einkauf und Abrechnung:

Der Einkauf von Getränken, Lebensmittel, Verbrauchsmaterial wird durch die Schatzmeisterin veranlaßt, bzw. durch von Ihr beauftragten Personen vorgenommen.

Die laufende Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt durch die Schatzmeisterin.

Reinigung:

Das Dorfgemeinschaftshaus wird von den Mitgliedern des Dorfvereins geputzt. Es wird ein Putzplan erstellt. Dieser sieht eine wöchentliche Reinigung der Küche, des Gastraums, des Jugendraums, der Toiletten und Verkehrsflächen vor.

Öffnungszeiten, Veranstaltungen, Preise:

Die Öffnungszeiten und Veranstaltungen werden durch separaten Aushang bekanntgegeben. Die Preise für Getränke und Speisen werden von der Vorstandschaft festgelegt und in einer Getränkekarte und Speisekarte veröffentlicht.

 B. Veranstaltungen

Reservierung:

Reservierung und Buchung von Veranstaltungen im Dorfgemeinschaftshaus nimmt ausschließlich die Schriftführerin entgegen. Die Termine werden in einem Kalender, der öffentlich zugänglich ist, eingetragen.

Veranstaltungen von anderen Vereinen aus Betzendorf:

Wenn der Verein Getränke und Speisen selbst beschafft und in Eigenregie verkauft, ist eine Nutzungspauschale von 100€ zu entrichten. Reinigung der benutzen Räume, Einrichtung und Gegenstände erfolgt durch den Veranstalter. Bei Bewirtung durch den Dorfverein entfällt die Nutzungspauschale und Reinigung.

Privatfeiern von Mitgliedern des Dorfvereins:

Hinterlegung von 30€ für Reinigung und Nutzung der Einrichtung. Bei Selbstreinigung und erfolgter Abnahme durch die Schriftführerin wird der Betrag zurückerstattet. Kalt – Getränke sind zu den Preisen der jeweils aktuellen Getränkekarte vom Dorfverein abzunehmen.

Privatfeiern von Nicht – Mitgliedern des Dorfvereins:

Nutzungspauschale von 50€ und Hinterlegung von 30€ für Reinigung und Nutzung der Einrichtung, unabhängig von eventuellen Abgaben an die Stadt Heilsbronn. Bei Selbstreinigung und erfolgter Abnahme durch die Schriftführerin kann der Betrag zurückerstattet werden. Kalt – Getränke sind zu den Preisen der jeweils aktuellen Getränkekarte vom Dorfverein abzunehmen.